Max-und-Justine-Elsner-Schule
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Information des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur zum Sprachstand 2026

Liebe Eltern,
im Februar 2026 lädt die Grundschule Ihr Kind zu einer Sprachstandserhebung ein.
Hierbei handelt es sich um ein kurzes Screening, mit dem festgestellt werden soll, ob Ihr
Kind eine Deutschförderung benötigt.


Weitere wichtige Informationen finden Sie unter
www.km.bayern.de/sprachstandserhebung


1. Wer nimmt an der Sprachstandserhebung teil?
Alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2020 und 30.09.2021 geboren sind, müssen
an der Sprachstandserhebung teilnehmen.
2. Besteht eine Teilnahmepflicht für mein Kind?
Ja, die Teilnahme an der Sprachstandserhebung ist für alle genannten Kinder
gesetzlich vorgeschrieben.
3. Gibt es Ausnahmen?
Ja, bestimmte Ausnahmen sind vorgesehen.
Ihr Kind muss nicht teilnehmen, wenn Sie der Grundschule eine der folgenden
Bestätigungen vorlegen:
Bestätigung einer
o staatlich geförderten Kindertageseinrichtung (Kita)
oder
o Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE)
oder
o Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT)
oder
o Logopädischen Praxis.

Diese Bestätigung erhalten Sie ggf. bis spätestens 31.01.2026.

Bitte geben Sie diese im Original umgehend an die Grundschule weiter:
✓ Durch persönliche Abgabe an der Grundschule oder
✓ durch Einwurf in den Schulbriefkasten oder
✓ postalisch.

Hat Ihr Kind
o einen sonderpädagogischen Förderbedarf oder
o eine Behinderung?

Dann setzen Sie sich bitte umgehend mit der Grundschule in Verbindung.
Diese prüft, ob für Ihr Kind eine Ausnahme von der Teilnahme an der
Sprachstandserhebung möglich ist.

4. Wann und wo findet die Sprachstandserhebung statt?
✓ Das Screening wird ab Februar 2026 durchgeführt.
✓ Die Grundschule wird Sie rechtzeitig durch ein Einladungsschreiben
über das genaue Datum, die Uhrzeit und den Durchführungsort
informieren.
5. Wer führt die Sprachstandserhebung durch und wie läuft diese ab?
✓ Eine geschulte Lehrkraft führt die Sprachstandserhebung mit Ihrem Kind
durch.
✓ Dabei bearbeitet Ihr Kind Aufgaben in vier Bereichen:
o Rezeptiver Wortschatz (Erkennen von Bildern zu Wörtern)
o Satzverständnis (Erkennen von Bildern zu Sätzen)
o Produktiver Wortschatz (Vervollständigen von Sätzen)
o Sprachliches Arbeitsgedächtnis (Nachsprechen von Sätzen)
6. Wann erhalten Sie das Ergebnis?
✓ Das Ergebnis geht Ihnen spätestens eine Woche nach der
Sprachstandserhebung zu.
7. Warum wird der Sprachstand erhoben?
✓ Ziel ist es, den Sprachstand aller Kinder rechtzeitig vor der Einschulung
zu erheben, um notwendige Sprachfördermaßnahmen frühzeitig einleiten
zu können.
✓ Diese sollen dann allen Kindern einen guten Start in das Schulleben
ermöglichen.
✓ Die Sprachförderung erfolgt durch den Besuch einer staatlich geförderten
Kita mit integriertem Vorkurs Deutsch.
✓ Sie möchten die gesetzliche Grundlage nachlesen?
➢ Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen (BayEUG)
➢ § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO).


Eine Information des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus